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SUMMARY:CAMPUS Präsenz Seminar 2024
DESCRIPTION:Beschreibung: \nDas CAMPUS Präsenz-Seminar 2024 bietet ein fundiertes Verständnis aktueller Entwicklungen hinsichtlich der Besteuerung verschiedener Wissenschaftseinrichtungen an. Dazu gehören vor allem die Hochschulen\, die Einrichtungen der Hochschulmedizin und die im Wesentlichen von Bund und Ländern finanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Während des Präsenz-Seminars werden ausgesuchte steuerliche Problemstellungen dargestellt und erörtert. Dazu zählen insbesondere: \n\nKapitalertragsteuer bei BgA\nGemeinnützigkeit und Spendenrecht\nProblematisierung von Kooperationen\nTax-Compliance-Entwicklungen\nRechtsprechung 2022/2023 zur Umsatzsteuer\nUnternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug\nAbgrenzung zwischen wirtschaftlicher/ nichtwirtschaftlicher Tätigkeit\nExportkontrolle – Überwachung des Außenwirtschaftsverkehrs\n\nDiese interessante Themenpalette wird von hochkarätigen Fachreferenten vorgetragen und diskutiert sowie von einer praxiserfahrenen Moderation flankiert\, die gemeinsam zum Gelingen der\nVeranstaltung beitragen werden. \nIhre Referenten \n\n\nRA/FAStR/StB Dr. Mirko Wolfgang Brill\n\nAnmeldung unter:\nwww.kommunsense.de
URL:https://ckss.de/veranstaltung/campus-praesenz-seminar-2024/2024-09-18/
LOCATION:“Heinrich Böll Stiftung” Konferenzzentrum\, Schumannstr. 8\, Berlin\, Berlin\, 10117\, Deutschland
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DESCRIPTION:Beschreibung: \nDas CAMPUS Präsenz-Seminar 2024 bietet ein fundiertes Verständnis aktueller Entwicklungen hinsichtlich der Besteuerung verschiedener Wissenschaftseinrichtungen an. Dazu gehören vor allem die Hochschulen\, die Einrichtungen der Hochschulmedizin und die im Wesentlichen von Bund und Ländern finanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Während des Präsenz-Seminars werden ausgesuchte steuerliche Problemstellungen dargestellt und erörtert. Dazu zählen insbesondere: \n\nKapitalertragsteuer bei BgA\nGemeinnützigkeit und Spendenrecht\nProblematisierung von Kooperationen\nTax-Compliance-Entwicklungen\nRechtsprechung 2022/2023 zur Umsatzsteuer\nUnternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug\nAbgrenzung zwischen wirtschaftlicher/ nichtwirtschaftlicher Tätigkeit\nExportkontrolle – Überwachung des Außenwirtschaftsverkehrs\n\nDiese interessante Themenpalette wird von hochkarätigen Fachreferenten vorgetragen und diskutiert sowie von einer praxiserfahrenen Moderation flankiert\, die gemeinsam zum Gelingen der\nVeranstaltung beitragen werden. \nIhre Referenten \n\n\nRA/FAStR/StB Dr. Mirko Wolfgang Brill\n\nAnmeldung unter:\nwww.kommunsense.de
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SUMMARY:Organisatorische Herausforderungen der öffentlichen Hand
DESCRIPTION:Organisatorische Herausforderungen der öffentlichen Hand bei der steuerlichen Erfassung und Abwicklung von Sachverhalten mit Auslandsbezug\nBeschreibung: \nDer Alltag der Steuerpraxis von Einrichtungen des öffentlichen Rechts (z. B. bei Gebietskörperschaften\, kirchliche KdöR\, staatliche Hochschulen) verläuft in der Regel bemerkenswert facettenreich. Neben einer sachgerechten Gestaltung müssen immer wieder Probleme und Schwierigkeiten bezüglich der Ertrags- und Umsatzbesteuerung bewältigt werden. Dabei müssen regelmäßig störende Stolpersteine umkurvt und sonstige Risiken aufgespürt und ausgebremst werden. Immer häufiger tauchen aber komplexe Fallgestaltungen auf\, die von der üblichen Arbeitsweise deutlich abweichen. Dazu zählen besonders komplizierte Sachverhalte mit Auslandsbezug. \nEinerseits sind Fragen zur richtigen Besteuerung von Honorarabrechnung ausländischer Künstler oder Sportlern zu klären\, die während einer Eventveranstaltung vorübergehend im Inland auftreten. (Stichworte: § 50a EStG\, DBA u. ä.). Andererseits müssen bei Lieferungen aus dem EU-Verbund innergemeinschaftliche Abwicklungstechniken richtig angewandt werden (§ 1a UStG) und bei der Abwicklung ausländischer Werkleistungen im Inland (z. B. bei Bauprojekten) eine mögliche Steuerschulumkehrung festgestellt und ordnungsgemäß abgewickelt werden (Anwendung des Reverse Charge Verfahren i. S. des § 13b UStG). Auffällig ist zudem\, dass die Bedeutung der aktuellen Rechtsprechungsentwicklung zur Einfuhrumsatzsteuer und zum Zoll-recht eklatant vernachlässigt wird. \nZiel dieser Online-Veranstaltung ist es\, das steuerliche Koordinatensystem bei der Abwicklung von Auslandssachverhalten auf den neuesten Stand zu bringen\, um mögliche Steuergefahren frühzeitig zu erkennen bzw. die Bearbeitungseffizienz deutlich zu verbessern. Mit der Beschreibung der aktuellen Rechtslage\, der Bearbeitung von Praxisfällen und dem Angebot von Arbeits- und Orientierungshilfen werden steuerliche Wissenslücken geschlossen und auf mögliche Risiken aufmerksam gemacht. Dadurch können gravierende Konsequenzen (z. B. steuerliche Nachbelastungen durch Betriebsprüfungen) verhindert werden. \nIhre Referenten \n\n\nRA/FAStR/StB Dr. Mirko Wolfgang Brill\n\nAnmeldung unter:\nhttps://kommunsense.de/
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SUMMARY:Umsatzsteuerforum 2023
DESCRIPTION:Aktuelle Entwicklung und Perspektive der Personalgestellung und der Kooperation zwischen jPdöR in der Umsatzsteuerpraxis öffentlich-rechtlicher Trägerkörperschaften\nBeschreibung: \nBereits in der Vergangenheit war die Personalgestellung zwischen jPdöR ein Thema – nicht zuletzt ist die am sog. Berliner Modell im Rahmen gemeinsamer Berufungen erkennbar\, deren Nichtbesteuerung vereinzelt sogar mit Strafverfahren sanktioniert wurde. Durch das Wegfallen der Beistandsleistungen und dem (nunmehr verbindlichen?) Inkrafttreten des § 2b zum 1. Januar 2025 werden diese Themen noch virulenter und halten erheblichen Sprengstoff für die Praxis bereit. Die Finanzverwaltung und Politik scheint hier nicht einzulenken\, wenngleich zahlreiche sinnvolle Lösungsansätze diskutiert werden. Gleiches gilt für die Kooperationen zwischen jPdöR\, die ebenfalls durch die Ausweitung der Umsatzsteuerbarkeit durch Anwendung des § 2 Abs. 1 UStG nach Außerkrafttreten des § 2 Abs. 3 UStG nur noch praxisrelevanter wird. Schon jetzt befasst man sich z.B. im Forschungsbereich mit der Leistungsvereinigung\, die aber verschiedene Unzulänglichkeiten bzw. Praxisfallen aufweist. Seit dem 1. Januar 2020 ist mit der Kostenteilungsgemeinschaft und deren Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 29 UStG ein weiteres Gestaltungsmodell hinzugetreten\, hinsichtlich dessen man in der Praxis erste (positive) Erfahrungen sammeln konnte. \nIhre Referenten \n\n\nRA/FAStR/StB Dr. Mirko Wolfgang Brill\n\nAnmeldung unter:\nhttps://kommunsense.de/
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SUMMARY:Umsatzsteuerforum 2023
DESCRIPTION:Aktuelle Entwicklung und Perspektive der Personalgestellung und der Kooperation zwischen jPdöR in der Umsatzsteuerpraxis öffentlich-rechtlicher Trägerkörperschaften\nBeschreibung: \nBereits in der Vergangenheit war die Personalgestellung zwischen jPdöR ein Thema – nicht zuletzt ist die am sog. Berliner Modell im Rahmen gemeinsamer Berufungen erkennbar\, deren Nichtbesteuerung vereinzelt sogar mit Strafverfahren sanktioniert wurde. Durch das Wegfallen der Beistandsleistungen und dem (nunmehr verbindlichen?) Inkrafttreten des § 2b zum 1. Januar 2025 werden diese Themen noch virulenter und halten erheblichen Sprengstoff für die Praxis bereit. Die Finanzverwaltung und Politik scheint hier nicht einzulenken\, wenngleich zahlreiche sinnvolle Lösungsansätze diskutiert werden. Gleiches gilt für die Kooperationen zwischen jPdöR\, die ebenfalls durch die Ausweitung der Umsatzsteuerbarkeit durch Anwendung des § 2 Abs. 1 UStG nach Außerkrafttreten des § 2 Abs. 3 UStG nur noch praxisrelevanter wird. Schon jetzt befasst man sich z.B. im Forschungsbereich mit der Leistungsvereinigung\, die aber verschiedene Unzulänglichkeiten bzw. Praxisfallen aufweist. Seit dem 1. Januar 2020 ist mit der Kostenteilungsgemeinschaft und deren Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 29 UStG ein weiteres Gestaltungsmodell hinzugetreten\, hinsichtlich dessen man in der Praxis erste (positive) Erfahrungen sammeln konnte. \nIhre Referenten \n\n\nRA/FAStR/StB Dr. Mirko Wolfgang Brill\n\nAnmeldung unter:\nhttps://kommunsense.de/
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SUMMARY:Campus Online Seminar 2023
DESCRIPTION:Beschreibung: \nDas CAMPUS-ONLINE-SEMINAR 2023 bietet ein fundiertes Verständnis aktueller Entwicklungen\nhinsichtlich der Besteuerung verschiedener Wissenschaftseinrichtungen an. Dazu gehören vor allem die Hochschulen\, die Einrichtungen der Hochschulmedizin und die im Wesentlichen von Bund\nund Ländern finanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Während des WebSeminars im XXL-Format werden ausgesuchte steuerliche Problemstellungen\ndargestellt und erörtert. Dazu zählen insbesondere: \n\nStellungnahme zu offenen Anwendungsfragen des § 2b UStG\nAktuelles zum Vorsteuerabzug und zur Vorsteueraufteilung\nSteuerliche Behandlung von Stipendien und Preisgeldern\nOptimale Vorbereitung bei Lohnsteuer-Außenprüfungen\nUmsatzbesteuerung von Gästehäusern und Online-Seminaren\n\nDiese interessante Themenpalette wird von hochkarätigen Fachreferenten vorgetragen und diskutiert sowie von einer praxiserfahrenen Moderation flankiert\, die gemeinsam zum Gelingen der\nVeranstaltung beitragen werden. \nIhre Referenten \n\n\nRA/FAStR/StB Dr. Mirko Wolfgang Brill\n\nAnmeldung unter:\nwww.kommunsense.de
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LOCATION:Online-Seminar\, Deutschland
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SUMMARY:Kommunale Steuerfachtage 2023
DESCRIPTION:Beschreibung: \nAuch wenn die verbindliche Geltung des § 2b UStG nunmehr erneut bis zum 31. Dezember 2024 verschoben wurde\, lohnt es\, sich mit der aktuellen Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Umsatzbesteuerung kommunaler Einrichtungen des öffentlichen Rechts näher zu befassen. Dies gilt nicht zuletzt vor dem Hintergrund\, die „neu gewonnene“ Zeit für erforderliche Anpassungen an die Systematik der Norm zu bewerkstelligen um spätere „böse Überraschungen“ zu vermeiden. \nThemenschwerpunkte: \n\nUmdenken beim Vorsteuerabzug\nUSt-Brennpunkte der öffentlichen Hand\nBFH/FG-Rechtsprechung 2021/2022\nAktuelles Ertragsteuerrecht für jPdöR\nElektromobilität im kommunalen Bereich\nGemeinnützigkeits- und Spendenrecht\n\nIhre Referenten \n\n\nRA/FAStR/StB Dr. Mirko Wolfgang Brill\n\nAnmeldung unter:\nwww.kommunsense.de
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DESCRIPTION:Beschreibung: \nAuch wenn die verbindliche Geltung des § 2b UStG nunmehr erneut bis zum 31. Dezember 2024 verschoben wurde\, lohnt es\, sich mit der aktuellen Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Umsatzbesteuerung kommunaler Einrichtungen des öffentlichen Rechts näher zu befassen. Dies gilt nicht zuletzt vor dem Hintergrund\, die „neu gewonnene“ Zeit für erforderliche Anpassungen an die Systematik der Norm zu bewerkstelligen um spätere „böse Überraschungen“ zu vermeiden. \nThemenschwerpunkte: \n\nUmdenken beim Vorsteuerabzug\nUSt-Brennpunkte der öffentlichen Hand\nBFH/FG-Rechtsprechung 2021/2022\nAktuelles Ertragsteuerrecht für jPdöR\nElektromobilität im kommunalen Bereich\nGemeinnützigkeits- und Spendenrecht\n\nIhre Referenten \n\n\nRA/FAStR/StB Dr. Mirko Wolfgang Brill\n\nAnmeldung unter:\nwww.kommunsense.de
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