Steuernews 01/21
[1] Durch Änderung des Art. 97 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung – Einfügung eines neuen § 36 – sollen die Steuererklärungsfristen für den Besteuerungszeitraum 2019 sowie die Karenzfrist für die Zinserhebung nach § 233a Abs. 2 Satz 1 AO jeweils um