Am Arbeitszimmer und dessen steuerlicher Berücksichtigung entsteht häufig Streit mit der Finanzverwaltung. Ein Urteil des Finanzgerichts Hessen, gegen das der BFH die Revision zugelassen hat, befasst sich mit der Verpflichtung, die betrieblichen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer fortlaufend und zeitnah gesondert aufzuzeichnen. Die Erfordernisse und mögliche Fallstricke werden in der aktuellen Folge von Herrn Dr. Mirko Brill und dem heutigen Gast, Herrn Steuerberater Lenz Völkl, dargestellt.
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