Der Steuergesetzgeber ist schwer in Aktion getreten. Zwar fehlt ein großes Reformwerk, doch werden dem bereits verkündeten Gesetz für ein steuerliches #Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland zahlreiche weitere Gesetze folgen, unter denen das Steueränderungsgesetz 2025, das Arbeitsmarktstärkungsgesetz und das Standortfördergesetz mit einer Ausweitung der Möglichkeit hervorstechen, stille Reserven nach § 6b EStG zu übertragen.
Der Gesetzgeber köchelt also ordentlich in der Garküche, worüber in dieser Podcast-Folge in einem ersten Teil in einem Gespräch zwischen Herrn Dr. Brill und Herrn Dr. Strahl berichtet wird.
Wichtiges ist aber auch aus München zur steuerlichen Behandlung der Personengesellschaften zu vermelden. Hier kann es ratsam sein, zum Jahresende einen Blick in die Gesellschaftsverträge zu werfen.
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