Zuschüsse stellen in der Praxis ein regelmäßiges Streitthema mit der Betriebsprüfung dar.
Während Zuschüsse mangels Leistungsaustausches keine Umsatzsteuer auslösen, verhält sich dies anders, wenn die als Zuschuss bezeichnete Zahlung tatsächlich ein Entgelt für eine vom vermeintlichen Zuschussempfänger zu erbringende Leistung darstellt. In der aktuellen Folge befassen sich Herr Dr. Mirko Brill und Herr Dr. Martin Strahl sowohl mit der aktuellen Finanzrechtsprechung als auch mit einem jüngst ergangenen BMF-Schreiben zur dieser stets praktisch relevanten Abgrenzungsfrage.
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