Gestaltungsberatung erfolgt des Weiteren im Rahmen der Erstellung steuer- und bilanzrechtlicher Begutachtungen – auch als „second opinion“ – sowie der präventiven steuerstrafrechtlichen Beratung nebst Erstellung von Selbstanzeigen und Steuererklärungsberichtigungen im Vorfeld steuerlicher Außenprüfungen oder aus anderem Anlass.
Unsere Gestaltungsberatung
Unsere Abwehrberatung
… ist auf eine strategisch durchdachte, ganzheitliche Rechtsvertretung gerichtet – gerade in problematischen Fällen. Wir recherchieren gründlich und wollen in der Darstellung überzeugen. An der von der Finanzverwaltung aufgezeigten Problematik machen wir nicht halt, sondern suchen stets nach neuen rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten. Wir fertigen Stellungnahmen und wissenschaftliche Gutachten zur Meinungsbildung, für Entscheidungen und als Grundlage prozessualer Auseinandersetzungen. Auf Wunsch beraten wir auch intern, stehen Beratern als Spezialisten für Erörterungen von Problemfällen zur Verfügung und fertigen Schriftsatzentwürfe, ohne nach außen in Erscheinung zu treten.
Auf dieser Basis können später neue Gestaltungsüberlegungen entstehen. Denn hinter der Rechtsbegleitung in kritischen Situationen steht immer das Interesse an der in langfristiger Sicht optimalen Lösung für unsere Mandanten.
Mandanten
Die Mandantschaft unserer Kanzlei setzt sich aus sämtlichen mit dem Steuerrecht in Kontakt tretenden Wirtschaftsbeteiligten, Privatpersonen, Stiftungen und aus Körperschaften des öffentlichen Rechts zusammen.