Das Finanzgericht Düsseldorf hatte sich mit der interessanten Frage zu befassen, ob die Gehaltserhöhung des Geschäftsführers einer gemeinnützigen GmbH im Zusammenwirken mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden ohne Einbeziehung des für Gehaltsfragen zuständigen Aufsichtsrats zum Verlust der Gemeinnützigkeit führe.
Die Ausführungen des Finanzgerichts sind sehr praxisrelevant, da sie sich mit den einzelnen Gesichtspunkten des Falles detailliert befassen.
Aus dem Urteil ergeben sich praktische Hinweise für sämtliche Gemeinnützige, was das Thema Zurechnung und Vorwerfbarkeit von Verstößen Einzelner und deren Folgen für die Gemeinnützigkeit angeht. Auch hier kann man kulinarisch nur sagen: Nicht immer verdirbt ein faules Ei den ganzen Brei!
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