Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Führen finanzgerichtlicher Rechtsstreitigkeiten in allen Instanzen.
Hierzu werden wir von Steuerberatern für deren Mandanten oder unmittelbar von den betroffenen Steuerpflichtigen (Unternehmen, Privatpersonen, steuerbegünstigte oder öffentlich-rechtliche Körperschaften) mandatiert. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung ergibt sich hieraus eine besondere Kompetenz, über die nur wenige Kanzleien in Deutschland verfügen. Hier finden Sie eine Auswahl von uns betreuter Verfahren vor dem BFH und EuGH mit Breitenwirkung.