Steuernews 05/2022

[1] Die Mehrheitsbeteiligung des alleinigen Kommanditisten einer GmbH & Co. KG an der Komplementär-GmbH gehört nicht zum Sonderbetriebsvermögen II, wenn die GmbH neben ihrer Geschäftsführertätigkeit als Komplementär-GmbH für die KG einen eigenen Geschäftsbetrieb von nicht ganz untergeordneter…