Vorläufige Sicherstellung von Verteidigerunterlagen nach § 110 StPO
Vorläufige Sicherstellung von Verteidigerunterlagen nach § 110 StPO Der § 110 StPO ermöglicht den Ermittlungsbehörden die Durchsicht von Unterlagen des Beschuldigten bei einer Durchsuchung. Bei der Durchsicht von digitaler oder…