Die neueste Ausgabe unseres Podcast nimmt den Vorsteuerabzug in den Blick: Der BFH hat der Praxis Feines und Bitteres angerichtet. Wohlschmeckend ist, dass der Vorsteuerabzug nicht nur – vorausschauend – durch eine objektiv belegte und in gutem Glauben erklärte Absicht eröffnet wird, die Eingangsleistung für zum Vorsteuerabzug berechtigende Ausgangsumsätze zu verwenden. Vielmehr kann auch – rückblickend – der ausschließliche Entstehungsgrund des Eingangsumsatzes den Vorsteuerabzug ermöglichen. Wird dadurch der Rahmen erweitert, in dem der Vorsteuerauszug eröffnet wird, so kann bitter aufstoßen, dass er eingeschränkt oder versagt wird, wenn eine Asymmetrie zwischen der Höhe der Eingangsleistungen und der Höhe der Ausgangsumsätze besteht. Dr. Martin Strahl und Dr. Mirco Wolfgang Brill zeigen die Rechtsfolgen für die Praxis auf.
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