Steuernews 19/2023

Nachdem das Wachstumschancengesetz im Vermittlungsausschuss feststeckt und nicht mehr im Jahr 2023 verabschiedet werden kann, sind einzelne darin vorgesehene unstreitige (zum zT unaufschiebbare) Gesetzesänderungen kurzfristig in das Kreditzweitmarktförderungsgesetz transportiert worden, das der Deutsche Bundestag am 14.12.2023 beschlossen und dem der Bundesrat am 15.12.2023 zugestimmt hat.