Die Mandantschaft unserer Kanzlei setzt sich aus sämtlichen mit dem Steuerrecht in Kontakt tretenden Wirtschaftsbeteiligten, Privatpersonen, Stiftungen und aus Körperschaften des öffentlichen Rechts zusammen.
Öffentlich-rechtliche sowie gemeinnützige Körperschaften
Zu unserer Mandantschaft zählt eine große Anzahl von Hochschulen und Universitätskliniken, mit deren rechtlichen Eigen- und Besonderheiten wir bestens vertraut sind. Zudem beraten wir Gebietskörperschaften wie Städte und Gemeinden.
Im Bereich der gemeinnützigen Körperschaften stehen wir beispielsweise Forschungsgesellschaften und Patentverwerter, Mitglieder der Helmholtz- sowie der Leibniz-Gemeinschaft, Stiftungen und Museen beratend zur Seite.
Finanzsektor und Versicherungen
Unser Beratungsfeld umfasst auch den Finanz- und Versicherungssektor, wie etwa Finanzdienstleister, Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Immobilienfonds.
Daneben stehen wir auch Berufsverbänden, Berufskammern und Versorgungskassen als Berater zur Seite.
Mittelständische Unternehmen
Zu unserer Mandantschaft zählen mittelständische Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen, wie z.B. Maschinenbau, Textil- und Bauunternehmen, Lebensmittelgroßhandel, Baustoff- sowie KfZ-Handel.
Familienpersonengesellschaften und Einzelpersonen
Bei der Beratung von Familienunternehmen und inhabergeführten Unternehmen sind neben den rein (steuer-)rechtlichen Fragestellung auch die familieninternen Belange zu berücksichtigen, worin wir viel Erfahrung haben.
Beratung für Berater
Ein häufiges Beratungsfeld ist die Gestaltungs- und Abwehrberatung im Auftrag von Steuerberatern und Rechtsanwälten – selbstverständlich unter strikter Wahrung des Mandatsschutzes.
Sofern gewünscht, beraten wir auch intern den auftraggebenden Berater ohne nach außen hin in Erscheinung zu treten..