Die Vorschrift des § 8 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung regelt, unter welchen Voraussetzungen eigenbetrieblich genutzte Grundstücke nicht als Betriebsvermögen behandelt werden müssen. Hier wird gerade diskutiert, ob die Regelung an die fortgeschrittene Wertentwicklung angepasst werden soll. Mittlerweile schlägt das Pendel in die Gegenrichtung: Der Finanzausschuss des Bundesrates hat sich gegen eine Änderung der Norm ausgesprochen und fordert dessen vollständige Abschaffung. Siehe hier. Es bleibt also spannend.
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