Gestaltungsberatung erfolgt des Weiteren im Rahmen der Erstellung steuer- und bilanzrechtlicher Begutachtungen – auch als „second opinion“ – sowie der präventiven steuerstrafrechtlichen Beratung nebst Erstellung von Selbstanzeigen und Steuererklärungsberichtigungen im Vorfeld steuerlicher Außenprüfungen oder aus anderem Anlass.
Unsere Gestaltungsberatung
Unternehmen
Bei der Beratung unserer Unternehmen behalten wir stets das große Ganze im Blick.
Dabei stehen wir Ihnen im Rahmen von Unternehmensveräußerungen, Unternehmensfusionen und der steueroptimierten Rechtsformwahl gerne mit (steuer-)rechtlichem Rat zur Verfügung. Darüber hinaus bieten wir aber auch maßgeschneiderte Konzepte für den Bereich der Unternehmensumstrukturierungen, d.h. Verschmelzung, Formwechsel, Spaltung und Realteilung.
Weitere Themen im Rahmen der Beratung können z.B. die Betriebsaufspaltung (Begründung, Handling und Beendigung), Betriebsverpachtungen oder gewerbliche Vermietungen sein.
Weiterhin beraten wir Unternehmensgründungen. Dabei umfasst unser Leistungskatalog die gesamte Bandbreite von start-ups über joint-ventures bis hin zu Gründung (und ggf. Auseinandersetzung) freiberuflicher Sozietäten.
Gerne stehen wir Ihnen auch bei der Gestaltung Ihrer Gesellschaftsverträge (inkl. Steuerklauseln), Unterbeteiligungen und stillen Beteiligungen zur Verfügung.
Wir begleiten Sie zudem bei Ihrer Unternehmensnachfolge, der Unternehmensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder dem Verfassen eines Unternehmertestaments.
Für Ihr Unternehmen entwerfen wir rechtssichere Vorstands- und Geschäftsführerverträge sowie Verträge zwischen verbundenen Unternehmen, wie z. B. Lieferverträge, Verrechnungspreisvereinbarungen, Vertriebsverträge, Kooperationsverträge, Organschaften, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Lizenzverträge, Schiedsverträge.
Auf dem Gebiet des komplexen Bilanzsteuerrechts behalten wir für Sie den Überblick und unterstützen Sie dabei die bestehenden Gestaltungsspielräume im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu nutzen.
Auch können sie bei der Planung Ihrer Unternehmensfinanzierung auf uns zurückgreifen. Unter Berücksichtigung der damit verbundenen rechtlichen und steuerlichen Implikationen erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam eine wirtschaftlich tragfähige Lösung.
Bei der Beratung unserer Unternehmen behalten wir stets das große Ganze im Blick.
Dabei stehen wir Ihnen im Rahmen von Unternehmensveräußerungen, Unternehmensfusionen und der steueroptimierten Rechtsformwahl gerne mit (steuer-)rechtlichem Rat zur Verfügung. Darüber hinaus bieten wir aber auch maßgeschneiderte Konzepte für den Bereich der Unternehmensumstrukturierungen, d.h. Verschmelzung, Formwechsel, Spaltung und Realteilung.
Weitere Themen im Rahmen der Beratung können z.B. die Betriebsaufspaltung (Begründung, Handling und Beendigung), Betriebsverpachtungen oder gewerbliche Vermietungen sein.
Weiterhin beraten wir Unternehmensgründungen. Dabei umfasst unser Leistungskatalog die gesamte Bandbreite von start-ups über joint-ventures bis hin zu Gründung (und ggf. Auseinandersetzung) freiberuflicher Sozietäten.
Gerne stehen wir Ihnen auch bei der Gestaltung Ihrer Gesellschaftsverträge (inkl. Steuerklauseln), Unterbeteiligungen und stillen Beteiligungen zur Verfügung.
Wir begleiten Sie zudem bei Ihrer Unternehmensnachfolge, der Unternehmensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder dem Verfassen eines Unternehmertestaments.
Für Ihr Unternehmen entwerfen wir rechtssichere Vorstands- und Geschäftsführerverträge sowie Verträge zwischen verbundenen Unternehmen, wie z. B. Lieferverträge, Verrechnungspreisvereinbarungen, Vertriebsverträge, Kooperationsverträge, Organschaften, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Lizenzverträge, Schiedsverträge.
Auf dem Gebiet des komplexen Bilanzsteuerrechts behalten wir für Sie den Überblick und unterstützen Sie dabei die bestehenden Gestaltungsspielräume im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu nutzen.
Auch können sie bei der Planung Ihrer Unternehmensfinanzierung auf uns zurückgreifen. Unter Berücksichtigung der damit verbundenen rechtlichen und steuerlichen Implikationen erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam eine wirtschaftlich tragfähige Lösung.
Non-Profit-Organisationen
Unsere Gestaltungsberatung von Non-Profit-Organisationen (gemeinnützige Körperschaften wie z.B. Stiftungen und Vereine, öffentlich-rechtliche Körperschaften wie z.B. Gemeinden, Hochschulen, Anstalten des öffentlichen Rechts (AöR) sowie Berusverbände erstreckt sich über sämtliche insbesondere in einem steuerlichen Zusammenhang stehende Beratungsfelder dieser Organisationen. Wir beraten Non-Profit-Organisationen regelmäßig bereits bei Beginn ihrer Errichtung in Bezug auf ihre satzungsgemäße Ausgestaltung und Finanzierung. Regelmäßig spielen in der Beratung von Non-Profit-Organisationen die Mittelverwendung sowie die Einbindung wirtschaftlicher Aktivitäten, aber auch die Ausgliederung von steuerpflichtigen Aktivitäten und Zweckbetrieben sowie Möglichkeiten und Grenzen der Vermögensverwaltung eine Rolle.
Weitere Themen im Rahmen der Beratung von Non-Profit-Gesellschaften können auch die Gründung von Verwertungsgesellschaften bzw. Lizenzüberlassungen sein.
Steuerliche Beratungsfelder ergeben sich bei Non-Profit-Organisationen regelmäßig bei Weiterbildungseinrichtungen sowie bei Forschungstätigkeiten der öffentlichen Hand und durch gemeinnützige Körperschaften.
Unsere Gestaltungsberatung von Non-Profit-Organisationen (gemeinnützige Körperschaften wie z.B. Stiftungen und Vereine, öffentlich-rechtliche Körperschaften wie z.B. Gemeinden, Hochschulen, Anstalten des öffentlichen Rechts (AöR) sowie Berusverbände erstreckt sich über sämtliche insbesondere in einem steuerlichen Zusammenhang stehende Beratungsfelder dieser Organisationen. Wir beraten Non-Profit-Organisationen regelmäßig bereits bei Beginn ihrer Errichtung in Bezug auf ihre satzungsgemäße Ausgestaltung und Finanzierung. Regelmäßig spielen in der Beratung von Non-Profit-Organisationen die Mittelverwendung sowie die Einbindung wirtschaftlicher Aktivitäten, aber auch die Ausgliederung von steuerpflichtigen Aktivitäten und Zweckbetrieben sowie Möglichkeiten und Grenzen der Vermögensverwaltung eine Rolle.
Weitere Themen im Rahmen der Beratung von Non-Profit-Gesellschaften können auch die Gründung von Verwertungsgesellschaften bzw. Lizenzüberlassungen sein.
Steuerliche Beratungsfelder ergeben sich bei Non-Profit-Organisationen regelmäßig bei Weiterbildungseinrichtungen sowie bei Forschungstätigkeiten der öffentlichen Hand und durch gemeinnützige Körperschaften.
Auslandsaktivitäten
Wir begleiten Unternehmen bei ihren Auslandsaktivitäten. Dabei beraten wir sowohl die Errichtung von Auslandsgesellschaften oder -betriebsstätten (“Outbound”) als auch den umgekehrten Fall von Investitionen ausländischer Unternehmen in Deutschland (“Inbound”).
Unser Beratungsspektrum reicht von Fragen zur Finanzierung von Auslandsaktivitäten über die Ausgestaltung vertraglicher Beziehungen zwischen Inlands- und Auslandsgesellschaften und den Einsatz ausländischer Arbeitnehmer bis hin zur Umgliederung und Veräußerung von Auslandsgesellschaften.
Außerdem stehen wir Ihnen mit unseren rechtlichen Expertise auch bei allen aufkommenden Fragen zum E-Commerce, insbesondere den zahlreichen umsatzsteuerlichen Auswirkungen beim Handel im Ausland, zur Verfügung. Darüber hinaus beraten wir Sie gerne – im Rahmen von grenzüberschreitenden Sachverhalten – mit einer steuergünstigen und zugleich pragmatischen Anbindung ausländischer Aktivitäten an das inländische Unternehmen.
Wir begleiten Unternehmen bei ihren Auslandsaktivitäten. Dabei beraten wir sowohl die Errichtung von Auslandsgesellschaften oder -betriebsstätten (“Outbound”) als auch den umgekehrten Fall von Investitionen ausländischer Unternehmen in Deutschland (“Inbound”).
Unser Beratungsspektrum reicht von Fragen zur Finanzierung von Auslandsaktivitäten über die Ausgestaltung vertraglicher Beziehungen zwischen Inlands- und Auslandsgesellschaften und den Einsatz ausländischer Arbeitnehmer bis hin zur Umgliederung und Veräußerung von Auslandsgesellschaften.
Außerdem stehen wir Ihnen mit unseren rechtlichen Expertise auch bei allen aufkommenden Fragen zum E-Commerce, insbesondere den zahlreichen umsatzsteuerlichen Auswirkungen beim Handel im Ausland, zur Verfügung. Darüber hinaus beraten wir Sie gerne – im Rahmen von grenzüberschreitenden Sachverhalten – mit einer steuergünstigen und zugleich pragmatischen Anbindung ausländischer Aktivitäten an das inländische Unternehmen.
Privatpersonen
Unsere Beratung für Privatpersonen umfasst im Rahmen der Vermögensnachfolge sowohl lebzeitige Vermögensübertragungen im Wege der Schenkung (vorweggenommene Erbfolge) als auch die Vermögensnachfolge von Todes wegen. Wir beraten Sie bei der Ausarbeitung der Schenkungsverträge nebst Erb- und Pflichtteilsverzicht und bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen.
Darüber hinaus setzen wir Ihre Interessen im Rahmen der Erbauseinandersetzung (mediativ oder streitig) und der Testamentsvollstreckung durch.
Zur rechtlichen Absicherung des Verbunds der Ehe entwerfen und prüfen wir Ihren Ehevertrag unter Beachtung der steuerrechtlichen Folgen.
Mit unserem Sachverstand unterstützen wir Sie bei privaten Immobilieninvestitionen oder dem Erwerb und der Übertragung steuerverstrickten Privatvermögens (z. B. Grundstücke, Wertpapiere).
Für das erworbene Privatvermögen entwerfen wir für Sie steueroptimierte Lösungen der Vermögensverwaltung über eine Personen- oder Kapitalgesellschaft oder Stiftung.
Sollten Sie planen, Ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlagern, ist die Beachtung der (steuer-)rechtlichen Auswirkungen unerlässlich. Damit das Steuerrecht dem Umzug nicht im Weg steht, stellen wir Ihnen im Vorfeld unser Fachwissen (z. B. zur Wegzugsbesteuerung) zur Verfügung.
Unsere Beratung für Privatpersonen umfasst im Rahmen der Vermögensnachfolge sowohl lebzeitige Vermögensübertragungen im Wege der Schenkung (vorweggenommene Erbfolge) als auch die Vermögensnachfolge von Todes wegen. Wir beraten Sie bei der Ausarbeitung der Schenkungsverträge nebst Erb- und Pflichtteilsverzicht und bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen.
Darüber hinaus setzen wir Ihre Interessen im Rahmen der Erbauseinandersetzung (mediativ oder streitig) und der Testamentsvollstreckung durch.
Zur rechtlichen Absicherung des Verbunds der Ehe entwerfen und prüfen wir Ihren Ehevertrag unter Beachtung der steuerrechtlichen Folgen.
Mit unserem Sachverstand unterstützen wir Sie bei privaten Immobilieninvestitionen oder dem Erwerb und der Übertragung steuerverstrickten Privatvermögens (z. B. Grundstücke, Wertpapiere).
Für das erworbene Privatvermögen entwerfen wir für Sie steueroptimierte Lösungen der Vermögensverwaltung über eine Personen- oder Kapitalgesellschaft oder Stiftung.
Sollten Sie planen, Ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlagern, ist die Beachtung der (steuer-)rechtlichen Auswirkungen unerlässlich. Damit das Steuerrecht dem Umzug nicht im Weg steht, stellen wir Ihnen im Vorfeld unser Fachwissen (z. B. zur Wegzugsbesteuerung) zur Verfügung.