Mit dem Wachstumschancengesetz führt der Gesetzgeber die sog. E-Rechnung im Verhältnis zwischen Unternehmern verpflichtend ein. Allerdings sind Übergangsvorschriften längstens bis zum 31.12.2027 vorgesehen. Ohne Übergangsfrist gilt aber für jeden Unternehmer ab dem 1.1.2025, dass er dafür Sorge tragen muss, E-Rechnungen zu empfangen, zu lesen und zu speichern. Die Podcast-Folge gibt einen Überblick zu den Neuregelungen und liefert die eine oder andere Rezeptidee für den Umgang mit der E-Rechnung.
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