Unser c·k·s·s Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater Dr. Claas Fuhrmann wurde vom Magazin „Best Lawyers“ als einer der besten Anwälte im Bereich Steuerrecht ausgezeichnet.

18ᵗʰ edition of The Best Lawyers in Germany™

Unser c·k·s·s Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater Dr. Claas Fuhrmann wurde vom Magazin „Best Lawyers“ als einer der besten Anwälte im Bereich Steuerrecht ausgezeichnet.

Deutschlands BESTE Anwälte 2026

Der JUVE-Verlag hat seine Rangliste 2021 der führenden Berater im Steuerrecht veröffentlicht. Die Rangliste des Fachmagazins im Rahmen des „Handbuchs Steuern 2021“ beruht auf umfassenden Umfragen unter Beraterkollegen und Inhouse-Experten. c·k·s·s zählt danach im Steuerstreit, im Steuerstrafrecht sowie in der umsatzsteuerlichen Beratung zu den führenden Kanzleien Deutschlands.
Zu den zehn führenden Namen im Steuerstreit („Top 10“) zählen Dr. Claas Fuhrmann sowie Rudolf Stahl der auch zu den führenden Steuerstrafrechtlern Deutschlands gehört.
Wir bedanken uns für das Vertrauen und sehen diese Auszeichnungen als weiteren Ansporn an.

JUVE-Handbuch Steuern 2026

c·k·s·s wurde vom Magazin „brand eins“ im Mai 2021 als eine der TOP 10 Steuerrechtskanzleien in Deutschland ausgezeichnet (Themenheft brand eins Heft 20).

Wirtschaftsmagazin Capital – Juni 2026

„Stellt der Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft, der zwar taggleich mit der Vorab-Übertragung von Kapitalgesellschaftsanteilen aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesellschaftsvermögen der umzuwandelnden Personengesellschaft beschlossen und aufeinanderfolgend beurkundet, jedoch erst 11 Tage nach den vorbereitenden Anteilsübertragungen vollzogen wurde, einen Verstoß gegen die Sperrfristen des § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG dar?“

aktuell anhängig: BFH-Verfahren IV R 1/26 (vorgehend FG Sachsen-Anhalt 1 K 343/23 v. 27.11.2025, n.v.)

„Besteht für die Finanzverwaltung ein Wahlrecht anstelle der im Einkommensteuergesetz vorgesehenen Erhebungswege für pflichtwidrig nicht durch die auszahlende Stelle erhobene Kapitalertragsteuer eine gesonderte und einheitliche Feststellung vorzunehmen, mit dem Ziel, die Kapitalertragsteuer auf Ebene des Gläubigers der Kapitalerträge erstmals festsetzen zu können?“

aktuell anhängig: BFH-Verfahren VIII R 7/25 (vorgehend FG Münster 4 K 1411/19 F v. 29.9.2023, EFG 2025, 934)

„Vorliegen einer sog. „passiven Entstrickung“ nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG aufgrund Inkrafttretens ­eines neuen DBA“

BFH-Urt. I R 41/22 v. 19.11.2025, DStR 2026, 775

„Anforde­rungen an die tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags im Rahmen einer ertragsteuerlichen Organschaft“

BFH-Urt. I R 37/22 v. 5.11.2025, DStR 2026, 588

„Verneinung einer verdeckten Gewinnausschüttung bei Abfindung einer Pensionszusage aus betrieblichen Gründen“

BFH-Beschl. VIII R 17/23 v. 17.9.2025, BFH/NV 2026, 117

„Steuerliches Einlagekonto – Offenbare Unrichtigkeit trotz fehlender Erkennbarkeit des zutreffenden Werts“

BFH-Urt. VIII R 33/21 v. 22.10.2024, BFH/NV 2025, 145