c·k·s·s gehört laut JUVE German Commercial Law Firms 2016 zu den „recommended firms“ in den Bereichen „tax law“ und „tax criminal tax“
JUVE German Commercial Law Firms 2016, 398, 410

JUVE German Commercial Law Firms 2016

Unter dem Titel „Boutique statt von der Stange“ berichtet das SteuerberaterMagazin in seiner Ausgabe 2/2016 über c·k·s·s und die Vorzüge einer Spezialisierung.
SteuerberaterMagazin, Ausgabe 2/2016; StBMag Nr. 2 vom 25.1.2016 Seite 42
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StBMag 02/2016
§ 27 Abs. 19 UStG: Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit von gemäß § 27 Abs. 19 UStG geänderten Umsatzsteuerbescheiden, so dass AdV zu gewähren ist
BFH-Beschl. XI B 84/15 v. 17.12.2015, BStBl. 2016 II, 192
§ 16 Abs. 3 Satz 5 EStG ist als typisierende Missbrauchsverhinderungs vorschrift über § 7 Satz 1 GewStG auch gewerbesteuerlich anzuwenden
BFH-Urt. IV R 4/13 v. 3.12.2015, BStBl. 2016 II, 544
§ 15 EStG: Gewinne aus der Teilnahme an Pokerturnieren können der Einkommensteuer unterliegen
BFH-Urt. X R 43/12 v. 16.9.2015, BStBl. 2016 II, 48

Unter dem Titel „Platzhirsch in der Nische“ berichtet das SteuerberaterMagazin in seiner Ausgabe 9/2015 über c·k·s·s und kommt zu dem Ergebnis, dass die „Kölner Kanzlei c·k·s·s sich in den vergangenen Jahrzehnten einen herausragenden Namen in der Branche erarbeitet hat und auf anspruchsvolle Mandate sowie eine lange und intensive Begleitung der Mandanten setzt.“
SteuerberaterMagazin, Ausgabe 9/2015
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StbMag 09/2015

c·k·s·s wurde von der Wirtschaftswoche in einem unabhängigen Juryverfahren unter die 25 Top-Steuerrecht-Kanzleien in Deutschland gewählt; Dr. Claas Fuhrmann und Rudolf Stahl wurden als Steuerspezialisten ausgezeichnet.
Wirtschaftswoche vom 29.5.2015 
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WirtschaftsWoche

c·k·s·s wurde in „FOCUS Spezial 2015 Deutschland Top-Anwälte“ im Bereich „Steuerrecht“ als Top-Wirtschaftskanzlei ausgezeichnet – besonders hervorgehoben wurde eine überproportionale Weiterempfehlung von Kollegen.
FOCUS-Spezial, Heft Februar/März 2015

FOCUS Spezial 2015

Dr. Claas Fuhrmann diskutiert als einer der Top-Steuerberater aus der Region am „Runden Tisch“ über sinnvolle Steuergesetze, die Mentalität von Unternehmen und ihre eigenen Nachwuchssorgen.
„Kölner Stadtanzeiger, Sonderbeilage Steuerberater“ November 2014 
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Kölner Stadtanzeiger – Sonderbeilage Steuerberater