EU-Parlament: Aussetzung der EU-Zölle auf alle ukrainischen Exporte
Das EU-Parlament hat sich am Donnerstag, den 19.5.2022 mehrheitlich dafür ausgespro-chen, die Einfuhrzölle auf alle ukrainischen Ausfuhren in die EU für ein Jahr auszusetzen, um die Wirtschaft des Landes zu unterstützen, vgl. EU-Parlament, Pressemitteilung v. 19.5.2022.
Hintergrund:
Die Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine werden durch ein Assoziierungsabkommen geregelt. Die durch das Abkommen geschaffene vertiefte und umfassende Freihandelszone sichert ukrainischen Unternehmen seit 2016 einen präferenziellen Zugang zum EU-Markt.
In Art. 25 des Assoziierungsabkommens ist die schrittweise Errichtung einer Freihandelszone zwischen den Vertragsparteien vorgesehen. Zu diesem Zweck sieht Art. 29 des Assoziierungsabkommens die schrittweise Beseitigung der Zölle und eine Beschleunigung und Ausweitung des Abbaus dieser Zölle vor.
Vor dem Hintergrund des russischen Krieges, der den Handel der Ukraine mit dem Rest der Welt behindert, soll das Verfahren zum Abbau der Zölle und Liberalisierung der Märkte daher beschleunigt werden.
Maßnahmen
Infolge der Entscheidung des EU-Parlaments werden vollständig aufgehoben:
- Einfuhrzölle auf Industriegüter und Agrarerzeugnisse,
- Sämtliche Antidumping- und Schutzmaßnahmen der EU gegenüber ukrainischen Stahlausfuhren.
Die Maßnahmen treten ab dem Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft und sind auf ein Jahr befristet.
Einordnung
Aus dem Ausland importierte Waren sind grundsätzlich zollpflichtig. Durch die Aufhebung der Zölle für die o.g. Waren ist nunmehr eine zollfreie Einfuhr in die EU möglich. Die Aufhebung der Zölle entbindet jedoch nicht von der Pflicht zur Abgabe entsprechender Zollanmeldungen bei Einfuhr in die EU. Außerdem unterliegen die Warenlieferungen weiterhin der Einfuhrumsatzsteuer.