Der Start ins gewerbliche Leben kann mit einer bösen Überraschung verbunden sein; denn bei Personenunternehmen führen Betriebsausgaben vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit gewerbesteuerrechtlich zu einer „Null-Nummer“ – ein Gewerbeverlust insofern nicht festgestellt. Herr Dr. Brill und Herr Dr. Strahl erörtern unter Heranziehung der neusten BFH-Rechtsprechung, wann – rechtsformspezifisch – vom Beginn des Gewerbebetriebs auszugehen ist und welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt.
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