Zum 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft getreten, das gegenwärtig in aller Munde ist. Hierbei handelt es sich zwar um keine Steuerrechtsmaterie, es dürfte aber insbesondere Steuerberater interessieren, da diese als Dauerberater manchmal „näher“ am Mandanten sind als Rechtsanwälte, die oft Einzelfallbezogen mandatiert werden. Diesen Vorteil sollte der Steuerberater nutzen, um seine Mandanten über die äußert praxisrelevante und recht deftig zubereitete Materie zu informieren. Die Einhaltung des Gesetzes prüft das BAFA, dieses vermutlich unter Inanspruchnahme des Zolls, womit sich auch hieraus ein Bezug zum Steuerrecht im weitesten Sinne ergibt.
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