Nach der anfänglichen Euphorie über die weitgehende Bestätigung der deutschen Organschaftsregelung durch den europäischen Gerichtshof werfen die Folgeäußerungen des Bundesfinanzhofes weitere Fragen auf. Zum einen tritt mit der Äußerung der beiden BFH-Senate eine weitere Unsicherheit in Bezug auf die sogenannte finanzielle Eingliederung zu den ohnehin noch offenen Fragen ein. Zum anderen scheint der V. Senat mit der Frage nach der Nichtsteuerbarkeit der Innenumsätze zusätzlich Öl ins Feuer zu gießen. Kein wirklich schönes Ostermenü. Es bleibt also spannend und zu hoffen, dass die Organschaft am Ende nicht unter ständigem Rühren in den Ausguss „entsorgt“ werden muss.
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