Dr. Martin Strahl gehört laut der vom Handelsblatt zusammen mit ‘Best Lawyers’ durchgeführten Untersuchung 2020 wie bereits seit 2015 zum Kreis der „Best Lawyers“ für den Bereich Steuern (Tax).

Handelsblatt
„Wertpapiere als ‚junges Verwaltungsvermögen’ i.S. von § 13b Abs. 2 Satz 3 ErbStG bei Umschichtung innerhalb des Wertpapierdepots“
BFH-Verfahren BFH-Urt. II R 8/18 v. 22.1.2020 (vorgehend FG Münster v. 30.11.2017, 3 K 2867/15 Erb), DB 2020, 1775

c·k·s·s Carlé Korn Stahl Strahl wurde von der WirtschaftsWoche vom 29.11.2019 als eine der 21 renommiertesten Kanzleien für Steuerrecht in Deutschland ausgezeichnet.

WirtschaftsWoche
„Nichtanwendung des Teilabzugsverbots für Bewirtungsleistungen“
BFH-Urt. X R 24/17 v. 26.4.2018, BStBl. 2018 II, 750

Dr. Claas Fuhrmann gehört laut JUVE-Handbuch zu den führenden Namen im Steuerstreitverfahren.
JUVE-Handbuch 2017/2018
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JUVE-Handbuch 2017/2018

c·k·s·s gehört laut JUVE-Handbuch zu den empfohlenen Kanzleien für Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Deutschland.
JUVE-Handbuch 2017/2018, 902/904

JUVE-Handbuch 2017/2018
„Steuerliche Berücksichtigung von Zuwendungen an eine in der EU gelegene Kirche“
BFH-Urt. X R 5/16 v. 22.3.2018, BStBl. 2018 II, 651

c·k·s·s wurde vom Magazin FOCUS in den Arbeitsgebieten „Sanierung, Restrukturierung, Insolvenz“, „Gesellschafts-/Körperschaftsteuer“, „Unternehmensnachfolge“, „Umwandlung, Umstrukturierung und M&A“ , Erbschaft, Schenkung, Nachlass“ sowie „Beratung gemeinnütziger Gesellschaften/Stiftungen/Vereine“ und „Steuerstrafrecht“ als eine von Deutschlands TOP Steuerkanzleien 2016 ausgezeichnet. Hervorgehoben wurde die überproportionale Weiterempfehlung.
FOCUS-Spezial 2018, Heft Februar/März 2018

FOCUS-Spezial 2018
„Änderung nach § 32a Abs. 2 KStG nur bei Vorliegen einer verdeckten Einlage – Keine Bindung des BFH an die vom FG vorgenommene Einstufung eines Vorgangs als verdeckte Einlage“
BFH-Urt. I R 25/16 v. 31.1.2018, BFH/NV 2018, 838