Unter dem Titel „Platzhirsch in der Nische“ berichtet das SteuerberaterMagazin in seiner Ausgabe 9/2015 über c·k·s·s und kommt zu dem Ergebnis, dass die „Kölner Kanzlei c·k·s·s sich in den vergangenen Jahrzehnten einen herausragenden Namen in der Branche erarbeitet hat und auf anspruchsvolle Mandate sowie eine lange und intensive Begleitung der Mandanten setzt.“
SteuerberaterMagazin, Ausgabe 9/2015
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StbMag 09/2015

c·k·s·s wurde von der Wirtschaftswoche in einem unabhängigen Juryverfahren unter die 25 Top-Steuerrecht-Kanzleien in Deutschland gewählt; Dr. Claas Fuhrmann und Rudolf Stahl wurden als Steuerspezialisten ausgezeichnet.
Wirtschaftswoche vom 29.5.2015 
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WirtschaftsWoche

c·k·s·s wurde in „FOCUS Spezial 2015 Deutschland Top-Anwälte“ im Bereich „Steuerrecht“ als Top-Wirtschaftskanzlei ausgezeichnet – besonders hervorgehoben wurde eine überproportionale Weiterempfehlung von Kollegen.
FOCUS-Spezial, Heft Februar/März 2015

FOCUS Spezial 2015

Dr. Claas Fuhrmann diskutiert als einer der Top-Steuerberater aus der Region am „Runden Tisch“ über sinnvolle Steuergesetze, die Mentalität von Unternehmen und ihre eigenen Nachwuchssorgen.
„Kölner Stadtanzeiger, Sonderbeilage Steuerberater“ November 2014 
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Kölner Stadtanzeiger – Sonderbeilage Steuerberater
§ 4 Nr. 11 UStG: Versicherungsmakler gemäß § 4 Nr. 11 UStG kann auch sein, wer Blanko-Deckungskarten für Kurzzeitversicherungen an- und verkauft
BFH-Urt. V R 9/13 v. 24.7.2014, BFH/NV 2014, 1783

Dr. Claas Fuhrmann referiert und diskutiert als einer von fünf ausgewiesenen Kennern zum Thema „Erben und vererben ohne Sorgen“ beim Justizforum Aachen“.
Aachener Zeitung v. 5.6.2014
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Aachener Zeitung

c·k·s·s wurde vom Magazin FOCUS in den Bereichen „Steuerstrafrecht“ und „Finanzämter-/ Verwaltungsvollstreckung“ als eine von Deutschlands besten Steuerkanzleien 2014 ausgezeichnet.
FOCUS-Spezial 2014 Heft Februar/März 2014

FOCUS-Spezial 2014
Gemeinsamer Zolltarif – Tarifierung – kombinierte Nomenklatur – Teilebegriff
EuGH-Urt. C-450/12 v. 12.12.2013, juris

Einschränkung der Gesamtplanrechtsprechung: Abgrenzung von Gesamtplan zum „Plan in Einzelakten“

BFH-Urt. X R 14/11 v. 22.10.2013, BStBl. 2014 II, 158

§ 24 UmwStG: Honorarforderungen eines Steuerberaters können als unwesentliche Betriebsgrundlagen bei einer Einbringung nach § 24 UmwStG zurückbehalten werden

BFH-Urt. VIII R 41/09 v. 4.12.2012, BStBl. 2014 II, 288