Suspendierung der strafbewehrten Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung
Der BGH hat klargestellt, dass während des laufenden und bekannt gegebenen Ermittlungsverfahrens in Bezug auf die Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen die Pflicht zur Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung in strafrechtlicher Hinsicht suspendiert ist.










































































































