Teilentgeltliche Immobilienübertragungen kein privates Veräußerungsgeschäft?
Das Niedersächsische FG hat entschieden, dass teilentgeltliche Übertragungen von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unterhalb der historischen Anschaffungskosten tatbestandlich keine privaten Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG sind.